Wer wirkt an der Ausbildung mit? Welche Aufgaben haben die Ausbildungsverantwortlichen? Das alles erfahren Sie in dem folgenden Lerninhalt.
Mitwirkende an der Ausbildung
Ein Grund für den Erfolg des deutschen Ausbildungssystems ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten und Mitwirkenden.
Grundsätzlich lassen sich zwei Bereiche der Ausbildung unterscheiden:
1. Mitwirkende im Ausbildungsbetrieb:
- Ausbildende: Das Unternehmen oder die Organisation, die Auszubildende einstellt, auch der Ausbildende, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt.
- Ausbilder/Ausbilderinnen: Personen, die ausdrücklich durch den Ausbildenden zur Ausbildung bestellt werden.
- Ausbildungsbeauftragte: Personen, die den Ausbilder oder die Ausbilderin unterstützen und Teile der Ausbildung übernehmen.
2. Beteiligte außerhalb des Ausbildungsbetriebs:
- Berufsschullehrer: Vermitteln die theoretischen Grundlagen.
- Ausbildungsberater der Kammern: Mitarbeiter der zuständigen Kammern, die Auszubildende, Ausbilder und Ausbildungsbetriebe während der Ausbildung beratend begleiten.
- Prüfungsausschuss: Ein Zusammenschluss von Berufsschullehrern und Beauftragten von Arbeitnehmern beziehungsweise Arbeitgebern, welcher den Ausbildungserfolg in der Zwischen- und Abschlussprüfung überprüft.
- Zuständige Kammern: Errichten Berufsbildungsausschüsse, die Rechtsvorschriften zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung ausarbeiten.
- Agentur für Arbeit: Geben Hilfestellung bei der Berufsorientierung oder Berufsberatung und vermitteln Ausbildungsplätze.
- Überbetriebliche Stellen: Organisationen, die zusätzliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln, die ein Betrieb nicht selbst abbilden kann (HBZ und externe Anbieter).
- Die Erziehungsberechtigten im Falle von minderjährigen Auszubildenden.